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Also ich wollte was von meinem LT und meiner ersten Selbstständigkeit erzählen. Das wollte ich schon lange aber irgendwie hab ich nie den richtigen Aufhänger gefunden. Was mir da passiert ist, ist der Höhepunkt. Der Gipfel der staatlichen Unterdrückung. Diese Erlebnisse
haben stark dazu beigetragen mich zu dem zu machen was ich heute bin. Nämlich Staatsfeind. Ja, ich hasse mein Land. Seine Bürokratie, seine Beamten und seine geheuchelte Demokratie, welche nicht viel mehr ist als eine demokratische Diktatur. Das war nicht immer so. Nein in meiner frühen Jugend tendierte ich sogar mal in eine ganz andere Richtung. Eine Richtung auf die ich nicht gerade stolz bin. Aber: "Jeder macht mal Fehler, große oder kleine. Jeder macht mal Fehler nur Du machst keine." Zitat Böhse Onkelz. Na ja, ich fang einfach mal
an: Ne, ich muss viel weiter ausholen. Eigentlich beginnt alles im Kindergarten, aber ich fange mal da an wo ich meine Lehre abgeschlossen habe. Ich bin gelernter Zentral- Heizungs - und Lüftungsbauer. Meine Lehre absolvierte ich 6 Monate früher als alle anderen. Aufgrund guter
Leistungen. Jetzt war ich zwar Geselle meines Fachs, hatte aber keinen Gesellenbrief weil es der Handwerksinnung zu umständlich war extra für mich einen anzufertigen. Meinen Brief sollte ich auf der Lossprechungsfeier mit allen anderen zusammen erhalten. Bis dahin sollte ich mich mit `nem Wischblatt zufriedengeben auf dem das bestehen der Prüfung bescheinigt wurde. Mit diesem Papier in den Händen führte ich unzählige Bewerbungsgespräche. Eine Firma hätte mich sogar eingestellt, zum Hilfsarbeiterlohn, bis mein richtiger Gesellenbrief
vorlag. Die spinnen doch. Ich gab die Arbeitssuche auf und fuhr erstmal in den Urlaub. Als ich wiederkam brauchte ich `nen Job. Ich war pleite. Ich hatte keine Zeit noch 2 Monate auf meinen Gesellenbrief zu warten. Mir Geld von Vater Staat geben zu lassen dafür war ich damals noch zu stolz. Also wurde ich Trucker. Ein Job der mir Spaß machte und den ich knapp 3 Jahre ausübte. Dann verlor ich diese Stelle. Meine neue Freizeit nutze ich um meinen Wagen herzurichten und um die große Reise vorzubereiten. Reisen und dabei Geld verdienen. Das war schon immer mein Traum. Also erkundigte ich mich beim städtischen Ordnungs -
und Gewerbeamt nach den Bedingungen zur Gründung eines Reisegewerbes. Ein zweiter Wagen, ausgebaut als Frittenbude und von meiner Freundin gefahren, im Sommer am Strand kalte Getränke und im Winter an der Skipiste Glühwein verscherbeln. Das war mein Plan. Ein
Reisegewerbeschein kostet 500 DM; der ist so teuer weil man sich damit das Recht erkauft öffentliche Fläche als Gewerberaum nutzen zu können wurde mir erklärt. 30 Minuten dürfte ich auf jeder öffentlichen Fläche innerhalb Deutschlands verkaufen. Dann müsse ich weiterziehen, aber wo kein Kläger, da kein Richter wurde mir erklärt. Ich fragte explizit danach, ob es mir erlaubt sei, so vor Schulhöfen zu Parken, dass ich weder aufs Schulgelände drauf muss, die Kinder aber auch nicht runter, Ich fragte explizit danach, ob ich mit einem Bollerwagen voller
kalter Getränke um den Grünen See oder durch die Innenstadt bei Stadtfesten ziehen darf, ich fragte explizit danach, ob es erlaubt Wäre, unbewirtschaftete Autobahnrasthöfe anzufahren, um dort zu verkaufen. All diese Fragen wurden mir mit der Einschränkung, nicht länger als 30 Minuten am Stück, bejaht. Für mich war die Sache damit klar. Du brauchst ein Imbissauto. Damit kannste durch die Gegend fahren, hast keinen festen Kundenstamm und somit keine geregelten Arbeitszeiten, verkaufst da wo es dir gefällt, bist immer da wo was los ist. Hey, Mensch Leute, überlegt mal ich park die Karre zum Oktoberfest in München. Irgendwo zwischen Hauptbahnhof und Wiesen. Die rennen mir die Bude ein. Oder zwischen Bahnhof und Fußballstadion, oder vor  `ner Schule, oder, oder, oder ..... . Ich kaufte den LT. Bastelte rund 2 Monate dran rum, fuhr mit ihm beim TÜV und beim Gesundheitsamt vor und machte die nötigen Abnahmen welche ich alle bestand. Dann machte ich selbst den sogenannten Frikadellenschein, eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt, dass man offene Lebensmittel verkaufen darf. Dabei bekommt man erklärt, dass man sich nach dem Pinkeln die Finger zu
waschen hat und nicht in die Semmeln spucken darf. Dann meldete ich mein Gewerbe an und beantragte einen Zuschuss als sogenannte Ich - AG. Ich startete meinen ersten Arbeitstag. Ich hatte mir eine Tour in meiner Heimatstadt ausgedacht die ich fahren wollte. Ab 7 Uhr vor dem
Bahnhof. Das Ergebnis eher mager. Dann zur ersten Schulpause. Der Laden brannte. Hier ein Photo:

Ich hatte mir ausgerechnet dass ich 5 Pausen an 3 verschiedenen Schulen täglich schaffen müsste. Am Nachmittag auf die Autobahn und am Abend bzw. besser gesagt in der Nacht nach Duisburg zum Parkplatz Monning. Am Tag ist das der Zooparkplatz aber in der Nacht verwandelt er sich zu einem der größten Straßenstriche des Ruhrgebietes. Mein Konzept ging
auf. Ich war gar nicht fähig, so viele Brötchen zu schmieren, wie ich in 15 Minuten Schulpause hätte verkaufen können. Auf der Autobahn hatte ich nach `ner halben Stunde meinen ersten Kunden. Er kaufte Spagetti Bolognese aus der Packung und ein kaltes Getränk für 4 DM. Mein Mittagsangebot. Abermals 10 Minuten später hatte ich `ne Schlange vorm Wagen und nicht genügend Spagetti. Er muss irgendwas über CB Funk gemacht haben schätze ich. Auch aufem Straßenstrich waren alle von meiner Anwesenheit erfreut. Ich passte meine Produktpalette der Nachfrage an. Bald hatte ich gemischte Tüten und Schleckpulverstangen
für die Schulpausen und Smirnoff Ice sowie Kondome für den Straßenstrich. Und natürlich viel mehr Spagetti für den nächsten Tag.
Der nächste Tag:
Die Brötchen für die Schule hatte ich bereits vorgeschmiert. Ich beschriftete die Tüten mit Salami, Käse usw. So konnte ich viel schneller verkaufen. Am Nachmittag auf der Autobahn dann der erste Rückschlag. Kaum hatte ich meine Türe geöffnet kam auch schon die
Polizei. 80 DM solle ich bezahlen, das Ausüben eines Reisegewerbes sei auf Bundeseigentum verboten. WAS?! Da hab ich den Ordnungsamtheini doch nach gefragt, und der hat ja gesagt. Aber so ist der Staat da machste nix. Ich wurde um meinen Tagesgewinn gebracht, noch bevor der Tag zu Ende war.  Mithilfe einer Rechtschutzversicherung die ich bei
dem Arag Büro "Bernd Tegge" in Ratingen abgeschlossen hatte, wollte ich die Tank und Rast GmbH verklagen. Wenn ich auf Autobahnen nicht verkaufen darf, hat diese dort ja wohl ein Monopol und Monopolstellungen sind in Deutschland bekanntlich verboten. Grundsatzurteile zahlt diese Versicherung jedoch nicht, steht irgendwo im Kleingedruckten, behauptet zumindest der Vertreter ich kann die Stelle nicht finden, oder zumindest verstehe ich den Inhalt nicht. Ok, dann halt keine Autobahnen. Ich beschränkte mich auf meine Schulpausen und den abendlichen Strich. Der laden lief. Vom ersten Tag an. Doch nach einigen Wochen begann der Ärger. Das Ausüben eines Reisegewerbes ist im Umkreis von X-metern um besonders schützenswerte Orte wie Schulen, Behindertenanstalten usw. verboten wurde mir mitgeteilt. Von einer Geldstrafe wird erstmal abgesehen. Äh, nur noch Strich? Davon kann ich nicht leben. Ich schloss meinen Laden für einige Tage um zu einem Festival zu fahren. Ne super Party. Auf dem Rückweg bin ich an den Geldautomaten. Ich brauchte Kohle zum Tanken. Schwups war meine Karte weg. Konto gepfändet. Was issen das fürn Scheiß? Ein leerer Tank noch 30Mark im Portemonnaie und 700 km  Weg vor mir. Wie gut dass ich nen Diesel fahre. Mit geklautem Sprit geht es Richtung Heimat. Die Pfändung kam vom Finanzamt. Ich habe meine Umsatzsteuervoranmeldung nicht abgegeben. Umsatzsteuer was? Hätten die mir nicht mal `nen Brief schreiben können, dass die so was haben wollen? Ich bewaffnete mich mit meinen Unterlagen in welchen ich nach bestem Wissen und Gewissen täglich Buch über meine Ein und Ausgaben führte. Ich hatte alle Kassenbone mit Nummern versehen und mich in meiner
Buchführung auf Selbige berufen. Es begann mit Nr.1, 2500 DM für den LT Bus. Dann ging`s weiter mit Nr. 2 bis Nr.130 oder so. Ausbaumaterial, Bretter, Schrauben, Spülbecken, Kühlschrank usw. Dann mein erster Wareneinkauf. Auch knapp ein Tausender. Dann die 500 DM zum Anmelden des Gewerbes und dann die täglichen Wareneinkäufe. Mit diesen Unterlagen bin ich zum Finanzamt um die Sache zu klären. Nach meinen Berechnungen hatte ich so viele Ausgaben getätigt, dass ich noch Geld von Vater Staat bekomme, er aber nicht von mir. Ein junger Beamter durchwühlte meine Unterlagen. Alle Anschaffungen vor Gewerbeanmeldung seien nicht absatzfähig wurde mir erklärt. Steuerlich geltend machen
könne ich nur Ausgaben die nach Gewerbeanmeldung getätigt wurden. Da konnte ich Ihn tausendmal fragen, was er glaubt wozu ich 300 Büchsen Getränke und den Wagen gekauft habe, wenn nicht für mein Gewerbe. Rund 700 DM Vorsteuer die ich gezahlt hatte waren weg. Im Sumpf der Deutschen Bürokratie untergegangen. Dennoch wurde die Schätzung von
knapp 10000 DM die das Finanzamt gepfändet hatte, auf rund 300 noch zu zahlender Mark herunter korrigiert. Des Weiteren muss ich nicht nur über meine Einnahmen Buchführen, ich muss am Ende eines jeden Tages auch wissen wie viele Produkte ich zu 7 und wie viele ich zu 16% Mehrwertsteuer verkauft habe. Wie ich das anstellen sollte, wusste der Finanzamt - Mensch allerdings auch nicht. Er empfahl mir eine Registrierkasse, und ich empfahl Ihm, bei mir vorbeizukommen um anner Kurbel zu drehen damit seine Registrierkasse Strom hat. Um wirklich zu wissen wie viele Produkte ich zu welchen Mehrwertsteuersatz verkauft habe
müsste ich jeden Tag eine Inventur durchführen. Bei jemandem der etwa 5000 Gummibärchen in 8 verschiedenen Sorten vorrätig hat, ein fast unmögliches Unterfangen. Ich suchte neue Verkaufsplätze. Ich wechselte die Stadt. jede Stadt hat andere Auflagen was das Ausüben eines Reisegewerbes angeht. Was in Ratingen verboten ist, ist in Mühlheim ganz legal. Hier hatte ich vor den Schulen allerdings Konkurrenz von 3 anderen Wagen. In Mönchengladbach zum Beispiel, muss man sich eine Genehmigung kaufen bevor man seine Fahrzeugtüre zum Verkauf öffnen darf. Dann wurde mir auch noch der Verkauf auf dem Straßenstrich untersagt. Als Reisegewerbetreibender habe ich mich an die Ladenöffnungszeiten zu halten. Zwangsfeierabend um 20 Uhr. Das gibt`s doch nicht. Die nächsten Monate fuhr ich einen Frühstücksservice in diversen Industriegebieten. Fuhr Kilometerweit  zu Fußballspielen, Konzerten und anderen Veranstaltungen um dort Bußgelder zahlen zu dürfen. Die
Bestimmungen zum Ausüben eines Reisegewerbes sind halt überall anders. Da kann man nichts machen. Auch die Rechtsschutz zahlt nicht;  die Mitarbeiter das Ratinger Ordnungsamtes auf Schadensersatz wegen Fehlinformation zu verklagen. Erfolg hatte ich noch einmal am Masurensee in Duisburg. Während ich am heimischen Entenfang schon nach
30 Minuten Ärger hatte, beschwerte sich dort niemand über meine Anwesenheit. Das Geld das ich dort verdiente nutze ich um mein Experiment einige Monate länger zu auszuprobieren. Nach etwa einem Jahr musste ich völlig pleite aufgeben. Pleite weil mir das Arbeiten
verboten wurde. Weil mir die deutsche Bürokratie Steine, nein Felsbrocken in den Weg geworfen hat.

 

 
 

 

 
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